Wir helfen Ihnen und Ihre Angehörigen
bei der Beantragung Ihrer Pflegestufe (Pflegegeldes) gegenüber der Krankenkasse/Pflegekasse
und unterstützen Sie wenn der Medizinische Dienst (MDK) die Prüfung zur
Einstufung in die Pflegestufe vornimmt.
Pflegebedarfs- und Pflegequalitätsermittlung nach dem Sozialgesetzbuch SBG
§ XI.
Wir helfen Ihnen und Ihren Angehörigen
bei der Höhergruppierung
der Pflegestufe/Pflegegeld. Sozialgesetzbuch SGB XI.
Beratungsgespräche zur Pflege
für Patienten und Angehörige nach § 37 SGB XI Pflegeversicherung.
Wir helfen Ihnen im Umgang mit
Ärzten, Pflegeheimen und Behörden.
Wir helfen Ihnen
bei der Beantragung von Kurzzeitpflege und der
Auswahl des passenden Pflegeheimes.
Als freie Pflegesachverständige
bzw. Pflegegutachter erstellen wir
Gutachten für Behörden, Kammern und für Land-Sozial Gerichte.
Für Versicherungen führen wir
Krankenbesuche und Überprüfungen
für den Anspruch des Kranketagegeldes durch.
Case Management im häuslichen
Bereich.
Telefonische Beratung zu allen
Fragen rund um die Pflege.
Wir weisen nochmals ausdrücklich
darauf hin dass unsere Tätigkeit keine Rechtsberatung oder sonstige Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten umfasst und in Zusammenarbeit und Absprache
mit der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
(RAK) Friedrichstr.7 96047 Bamberg abgeklärt worden ist.